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Transparenzregister

Derzeit erhalten immer mehr Vereine Bescheide von der Bundesanzeiger Verlags GmbH, wegen der Führung des Transparenzregisters und Fordern zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr auf. Da neben Firmen und Konzernen auch eingetragene Gartenbauvereine (e. V.) vom Geldwäschegesetz und Transparenzregister betroffen sind, möchten wir Sie dazu auf folgende Berichte bzw. Mitteilungen hinweisen:

Schreiben des Kreisverbandes an unsere Vereine vom 21.02.2021 (PDF)

Infoblatt des Landesverbandes vom Februar 2021 (PDF)

Weitere Hinweise finden Sie unter www.transparenzregister.de oder in den FAQs auf
der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes

 

KS 03.03.2021